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VOB – vergabe- und vertrags-
ordnung für bauleistungen



die vergabe- und vertragsordnung für bauleistungen (VOB) ist ein in der bundesrepublik deutschland gültiges klauselwerk, das regelungen für die vergabe von bauaufträgen und für den inhalt von bauverträgen enthält. für unsere ausschreibungen sind hierbei maßgeblich:

teil b: "allgemeine vertragsbedingungen für die ausführung von bauleistungen" (VOB/B)
dabei handelt es sich um allgemeine vertragsbedingungen für bauverträge. da die für bauverträge grundsätzlich geltenden vorschriften des bgb über den werkvertrag für viele der im baurecht auftretenden probleme keine spezifischen lösungen bieten, besteht oft das bedürfnis nach zusätzlichen regelungen. hierfür wurde die VOB/B entwickelt. diese muss von "öffentlichen auftraggebern" zum bestandteil des bauvertrags gemacht werden. in der praxis wird häufig auch von privaten vertragsparteien in bauverträgen die geltung der VOB/B vereinbart.

teil c: "allgemeine technische vertragsbedingungen für bauleistungen" (VOB/C)
die vob/c enthält eine sammlung von allgemeinen technischen vertragsbedingungen (ATV), die gleichzeitig auch als din-normen herausgegeben wurden. dabei gibt es die DIN 18299 (allgemeine regelungen für bauarbeiten jeder art) als allgemeine norm und eine vielzahl spezieller regelungen für einzelne gewerke, beispielsweise DIN 18300 (erdarbeiten), DIN 18331 (betonarbeiten), DIN 18338 (dachdeckungs- und dachabdichtungsarbeiten). schwerpunkt der einzelnen ATV sind technische vorschriften, wie die einzelnen leistungen des gewerkes auszuführen sind. weiter sind regelungen über die art und weise der abrechnung der leistungen enthalten.