HOAI – honorarordnung für |
die honorarordnung für architekten und ingenieure (HOAI) ist eine verordnung des bundes zur regelung der vergütung (das honorar) der leistungen von architekten und ingenieuren in deutschland. die hoai ist verbindliches preisrecht für planungsleistungen im bauwesen. die hoai soll den architekten und ingenieuren ein auskömmliches honorar und den bauherren die qualität der bauplanung, ausschreibung, vergabe und der objektüberwachung sichern. wettbewerb soll nicht auf preisebene, sondern allein in der qualität der arbeit stattfinden. dagegen regelt die hoai nicht, welche leistungen der architekt bzw. der ingenieur zu erbringen hat. die beispielsweise in § 15 HOAI aufgelisteten grundleistungen haben nur preisrechtliche bedeutung. der umfang der leistungen, die von dem architekten zu erbringen sind, bestimmt sich allein nach dem geschlossenen werkvertrag. dessen grundlage ist das bgb. das honorar wird zwischen dem auftraggeber einerseits und dem architekt bzw. ingenieur andererseits auf basis der regelungen der hoai vereinbart. unterschreitungen der mindestsätze oder überschreitung der höchstsätze der hoai sind nur in ausnahmefällen rechtlich zulässig. die höhe der vergütung ermittelt sich im wesentlichen nach der aufgabenstellung, dem schwierigkeitsgrad (honorarzone), den anrechenbaren kosten und den erbrachten leistungen. die leistungen werden in verschiedene leistungsphasen (lp 1-9) untergliedert.